Das Abkochgebot für den Ortsteil Glocksin der Gemeinde Neverin ist mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Das Trinkwasser kann ab sofort wieder uneingeschränkt und bedenkenlos wie gewohnt zum Trinken, Kochen und für alle weiteren Zwecke verwendet werden.
Neverin war von dem Abkochgebot zu keiner Zeit betroffen.