Hinweis zur Straßen- und Gehwegreinigung im Winter
Liebe Einwohnerinnen und Einwohner,
wir möchten Sie freundlich darauf hinweisen, dass gemäß der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Neverin alle Einwohnerinnen und Einwohner verpflichtet sind, die Gehwege sowie die Gemeindestraßen anteilig zu reinigen. Dies gilt insbesondere in der Winterzeit.
Die Gemeinde hat vor einigen Jahren ein Pilotprojekt gestartet, bei dem ein externes Unternehmen mit der Räumung der Straßen beauftragt wurde. Zusätzlich unterstützen unsere Gemeindearbeiter die Räumung der Gehwege. Dieses Angebot entbindet jedoch nicht von der eigenen Verpflichtung zur Reinigung.
10-10-2013-straszenreinigungssatzung-neverin.pdf
Gerade bei den aktuellen Wetterlagen ist es daher unbedingt erforderlich, dass Sie Ihre Gehwege und – falls notwendig – auch angrenzende Straßen eigenständig so räumen und streuen, dass keine Gefahr für andere Personen entsteht.
Die Gemeindearbeiter leisten weiterhin Unterstützung im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten. Da eine vollständige und gleichzeitige Räumung aller Straßen nicht jederzeit gewährleistet werden kann, ist die Mithilfe der Einwohnerinnen und Einwohner weiterhin erforderlich.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.
Ihre Karoline Koreng
Bürgermeisterin